Stand 23. Oktober 2026, Lesezeit etwa 3 Minuten
Für den Gefahrguttransport auf der Straße gelten bald neue Regeln: Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Große Umbrüche bringt es nicht, aber viele Details. Wer Gefahrgut versendet, lagert oder plant, sollte seine Daten und Abläufe rechtzeitig darauf prüfen.
Ab wann gilt das neue ADR?
Das ADR 2027 tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2027 dürfen Unternehmen noch nach den bisherigen Regeln arbeiten. Ab dem 1. Juli 2027 sind die neuen Vorgaben verbindlich. Diese Übergangszeit ist kurz, wenn Stammdaten, Vorlagen und Schulungen angepasst werden müssen.
Was sich ändert
Laut IHK handelt es sich um Anpassungen im Detail. Die wichtigsten Bereiche:
Dazu kommen nach Angaben der VerkehrsRundschau Änderungen bei Sondervorschriften, Fahrzeuganforderungen, Freistellungen und schriftlichen Weisungen.
Weniger Spielraum bei explosiven Stoffen
Eine konkrete Zahl ändert sich deutlich: Für explosive Stoffe der Beförderungskategorie 1 sinkt die freigestellte Menge von 50 kg auf 20 kg je Beförderungseinheit. Für die Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2030.
Warum es bei den Stammdaten beginnt
Neue oder geänderte UN-Nummern und Einstufungen müssen an jeder Stelle stimmen, an der Gefahrgut erfasst wird: im Artikelstamm, auf Lieferscheinen und Beförderungspapieren und in der Ladungsplanung. Wo diese Daten an mehreren Orten gepflegt werden, entstehen bei jeder Änderung schnell Abweichungen.
Software für die Beladungsplanung wie STAPEL MAXX berücksichtigt Gefahrgutvorgaben direkt bei der Planung. Damit das zuverlässig funktioniert, müssen die hinterlegten Stoffdaten aktuell sein.
Was Sie jetzt prüfen sollten
Wer diese Fragen bis Anfang 2027 klärt, nutzt die Übergangszeit für einen geordneten Wechsel statt für Nacharbeit unter Zeitdruck.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der amtliche Text des ADR 2027 und die nationale Umsetzung. Einzelfälle klären Sie bitte mit Ihrem Gefahrgutbeauftragten.
Quellen: IHK Ostwestfalen – ADR-Regelungen 2027 · VerkehrsRundschau – ADR 2027 (07.10.2026). Stand: Oktober 2026.












